Melden Sie eine geplante Fusion Ihres Unternehmens mit einem formlosen Schreiben an:
- Erstellen Sie ein Schreiben mit den nötigen Angaben und drucken Sie es aus.
- Schicken Sie das unterschriebene Schreiben an das Bundeskartellamt; DE-Mail bzw. E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur auch möglich (aber einfache E-Mail genügt nicht).
- Nach dem Eingang der vollständigen Anmeldung beim Bundeskartellamt beginnt das Prüfverfahren.
- Die Behörde hat innerhalb der Frist Zeit, eine Einschätzung darüber zu treffen, ob das Vorhaben genauer untersucht werden muss oder ob es freigegeben werden kann.
- Gibt es Anhaltspunkte für wettbewerbliche Probleme, die nicht innerhalb des Vorprüfverfahrens ausgeräumt werden können, wird ein förmliches Hauptprüfverfahren eingeleitet.