Den Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID können Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), stellen.
Online-Verfahren:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal (verwaltung.bund.de) auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden den Antrag ab.
Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
-
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
- einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
- einen Ablehnungsbescheid.
Sonstiger Antrag:
- Stellen Sie die für die Glaubhaftmachung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammen.
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Geben Sie in Ihrem formlosen Antrag folgende Informationen an:
- Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Bezeichnung Ihres VID
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Name einer Kontaktperson und
- deren Telefonnummer
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falls vorhanden:
- Faxnummer
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Name der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters oder der beziehungsweise des Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz oder des Rundfunkstaatsvertrags sowie
- deren oder dessen Adresse und
- Telefonnummer und
- Faxnummer und
- E-Mail-Adresse.
Hinweis: Auf der Internetseite der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe finden Sie eine Hilfestellung zur Gestaltung des Antrags.
- Übermitteln Sie Ihren Antrag vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail) an das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
- Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen oder Informationen bei Ihnen.
-
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
- einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
- einen Ablehnungsbescheid.