wenn Sie eine Lizenz zum gewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (keine ICAO-Lizenz) beantragen:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
- Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
- deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
- gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
-
Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel
- Ausbildung,
- Prüfung,
- Bestätigung über Flugerfahrung.
- Bestätigung der Flugerfahrung für Berufsflugzeugführerinnen und Berufsflugzeugführer (CPL/IR) beziehungsweise Pilotinnen und Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) nach TeilFCL zur Ausstellung einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführerinnen und Verkehrsflugzeugführer (ATPL) nach Teil-FCL
- Kopie des Prüfungsprotokolls
wenn Sie eine Lizenz zum nichtgewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (ICAO-Lizenz) beantragen:
- Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
- gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
- deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
- gegebenenfalls Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
- Nachweis einer nach Regularien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bestandenen praktischen Prüfung
- Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen theoretischen Prüfung
-
Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel
- Ausbildung,
- Prüfung,
- Bestätigung über Flugerfahrung.
- Nachweis der Flugerfahrung
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
wenn Sie eine Lizenz für Flugdienstberaterinnen oder Flugdienstberater beantragen:
- Nachweis der theoretischen Prüfung
- Nachweis der praktischen Prüfung
- Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebestätigung
- gültiger Bescheid über die Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
bei Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.