für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:
- Nachweis der Prüfungsempfehlung (höchstens 12 Monate alt)
- gegebenenfalls Vorlizenz
für eine weitere Prüfungssitzung:
- erneuter Nachweis der Prüfungsempfehlung in allen Fächern, welche Sie im Rahmen der weiteren Prüfungssitzung beantragen möchten
wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:
- Zeugnis der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO), bei der die Ausbildung durchgeführt wurde
- Nachweis, dass die ATO für die vorgenommene Ausbildung zugelassen ist (Anlage zum Zeugnis)
- Prüfungsempfehlung für die beantragten Fächer mit Datum des Abschlusses der Ausbildung in dem jeweiligen Fach (Datum des schulinternen Abschlusstests)
- Nachweis, dass die Theorieausbildung gemäß des genehmigten Ausbildungsprogrammes und im geforderten Umfang durchgeführt wurde
- bei Absolvierung eines Fernlehrganges, Nachweis der Fernlehrgangsphase und des erforderlichen Nahunterrichts
- bei Ausbildungen, die den Besitz einer Ausgangslizenz voraussetzen, ist die Lizenz in Kopie beizufügen
- Schriftliche Erklärung, dass sich der Bewerber oder die Bewerberin aktuell in keinem anderen Land in einem Prüfungsdurchlauf befindet
für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:
- eingescrannte Kopie Ihrer eigenen Lizenz bei Piloten oder Pilotinnen mit vorhandener Teil-FCL, JAR-FCL (optional)
- Bei Piloten oder Pilotinnen mit vorhandener Drittstaaten-Lizenz (ATPL) ist der Zustimmungsbescheid des Referats L1 (LBA) über entsprechende Ausbildungserleichterungen erforderlich
bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:
- eingescannte Kopie des bereits vorhandenen Flugfunkzeugnisses (optional)
bei Vertretung erforderlich:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.