Sie können die Beschwerde schriftlich beim EBA oder online über das Bundesportal (verwaltung.bund.de) einreichen.
Beschwerde schriftlich einreichen:
- Schicken Sie Ihre schriftlich verfasste Beschwerde und relevante Dokumente per Post oder per E-Mail an das EBA.
- Das EBA prüft die Beschwerde.
- Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, leitet das EBA ein Verwaltungsverfahren ein, um das Unternehmen zur Einhaltung der Fahrgastrechte zu bewegen.
Beschwerde online einreichen:
- Rufen Sie die Online-Beschwerde auf der Internetseite des Bundesportals auf.
- Machen Sie die geforderten Angaben.
- Laden Sie relevante Dokumente hoch.
- Das EBA prüft die Beschwerde.
- Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, leitet das EBA ein Verwaltungsverfahren ein, um das Unternehmen zur Einhaltung der Fahrgastrechte zu bewegen.