Sie können die Einstufung in Wassergefährdungsklassen per Online-Formular oder ersatzweise per E-Mail oder per Post einreichen.
Hinweis: Bevor Sie einen neuen chemischen Stoff einstufen und dokumentieren, prüfen Sie bitte in der Stoffdatenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes, ob der Stoff bereits mit einer Einstufung veröffentlicht ist (einzeln oder durch eine Gruppeneinstufung).
Einstufung online einreichen:
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Dokumentationsformblatt elektronisch aus.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie die Einstufungsdokumentation ab.
- Das Umweltbundesamt prüft, ob Ihre Einstufungsdokumentation vollständig und plausibel ist. Dazu werden auch frei verfügbare Stoffinformationen herangezogen. Darüber hinaus kann das Umweltbundesamt aus den Dokumentationen Stichproben ziehen, für die Sie die Einstufungsgrundlagen und Prüfberichte vorlegen müssen.
- Sollten im Rahmen der Prüfung Fragen aufkommen, die sich nicht aus den Unterlagen beantworten lassen, wird sich das Umweltbundesamt an Sie wenden. Falls notwendig, findet eine schriftliche Anhörung zur Klärung des Sachverhalts statt.
- Die endgültige Einstufungsentscheidung trifft das Umweltbundesamt. Es sendet Ihnen den Bescheid schriftlich per Post und per E-Mail zu.
- Das Umweltbundesamt veröffentlicht die rechtsverbindliche Einstufung im Bundesanzeiger und in der Online-Datenbank Rigoletto.
Ersatzweise können Sie die Einstufung per E-Mail oder per Post einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Umweltbundesamts oder rufen Sie die Online-Datenbank Rigoletto auf. Laden Sie das „Dokumentationsformblatt 1“ herunter.
- Sie können das Dokumentationsformblatt direkt am Rechner ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich bearbeiten.
- Unterschreiben Sie das Dokumentationsformblatt und schicken Sie es entweder per E-Mail oder per Post an das Umweltbundesamt.
- Die übrigen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.