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Listen der abdriftmindernden Sägeräte: Geräte-Prüfung und Eintragung beantragen


Saatgut, das mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandelt ist, darf nur mit vom Julius Kühn-Institut (JKI) gelisteten abdriftmindernden Sägeräten ausgebracht werden. Sie müssen Ihre Geräte oder Umrüstsätze vom JKI prüfen lassen, wenn sie in die Listen aufgenommen werden sollen.


Leistungsbeschreibung

Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste geprüfter Sägeräte und Umrüstsätze, die mit Unterdruck arbeiten. Das sind sogenannte pneumatische Sägeräte. Die gelisteten Geräte lassen bei der Aussaat etwa 90 Prozent weniger Staub abdriften als andere Sägeräte.

Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie die Eintragung Ihres Sägerätes oder Umrüstsatzes in die Liste des JKI beantragen.

Landwirtschaftsbetriebe dürfen lediglich die gelisteten Sägeräte einsetzen, wenn sie mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut ausbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt.

Ziel der Prüfung ist Umwelt- und Naturschutz, insbesondere von Bienen. Wenn bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittel-Abrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag sowohl für Sägeräte als auch für Umrüstsätze stellen.

  • per E-Mail:
    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
    • Füllen es aus und versenden es als Scan mit den notwendigen Unterlagen als E-Mail-Anhang.
  • per Post:
    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
    • Senden Sie das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das Julius Kühn-Institut.
  • Das JKI prüft Ihre Unterlagen. Sollten die voraussichtlichen Kosten für die Prüfung 5.000 EUR überschreiten, sendet das JKI Ihnen eine Rechnung über einen Vorschussbetrag.
  • Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Sägegerätes im Freiland. Die Prüfung erfolgt vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
  • Nach positiver Prüfung sendet das JKI Ihnen einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI auf seiner Internetseite die Typbezeichnung, den Hersteller-Namen und einige weitere Spezifikationen, wie zum Beispiel die Reihenabstände oder die Baujahre.
  • Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung, gegebenenfalls abzüglich des bereits gezahlten Vorschusses.
Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Regelfall reichen Sie diese Unterlagen ein:

  • Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
  • bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto
Welche Gebühren fallen an?

Bemerkung: Die Kosten für die freiwillige Prüfung richten sich nach der Art des Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.

Kostenrahmen für allgemeine Bearbeitung des Antrags:  59,00 EUR - 400,00 EUR

Kostenrahmen für die Prüfung von Anbaugeräten, Geräten für das Verteilen von Pellets sowie Granulaten und Stäuben:  1.200,00 EUR - EUR 7.200,00 EUR.

Kostenrahmen für die Bewertung und Listung: 190,00 EUR - 680,00 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Julius Kühn-Institut (JKI)


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