Für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge gilt:
- Sie müssen keinen Antrag stellen.
- Die Feststellung, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein begünstigtes reines Elektrofahrzeug handelt, wird auf Grundlage der Fahrzeugdaten getroffen, welche von der Zulassungsbehörde übermittelt werden.
- Sie sind ab dem Tag der Erstzulassung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Für angemessen umgerüstete reine Elektrofahrzeuge gilt:
- Wenn Sie ihr angemessen umgerüstetes Fahrzeug als reines Elektrofahrzeug zulassen wollen, wird dies durch die zuständige Zulassungsbehörde geprüft.
- Die Steuerbegünstigungen gelten ab dem Tag der Umrüstung, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen als erfüllt feststellt.