Sie müssen den Antrag auf Freistellung schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I B 3 stellen.
- Laden Sie den Antrag von der Internetseite des BZSt herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Die Steuerbehörde des ausländischen Staates muss die Ansässigkeit bestätigen.
- Senden Sie anschließend den Antrag und alle Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Bonn.
- Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
- Sie erhalten eine Freistellungsbescheinigung oder einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages per Post.
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Im Falle der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung kann die ausschüttende Kapitalgesellschaft (Schuldner) den Steuerabzug bei Vorliegen der Freistellungsbescheinigung von vornherein ganz oder teilweise unterlassen.