Die Tabaksteuer müssen Sie in Form der Steuerzeichenschuld bezahlen, indem Sie deutsche Steuerzeichen entwerten und an Ihren Kleinverkaufsverpackungen anbringen, das heißt verwenden. Die Steuerzeichen müssen im Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits verwendet sein.
Steuerzeichen können Sie per Post oder online beantragen.
Beantragung per Post:
So erwerben Sie die deutschen Steuerzeichen, wenn Sie im Besitz einer gültigen Erlaubnis und zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind:
- Auf der Internetseite des Zolls finden Sie das Formular 1619 "Steueranmeldung für Tabaksteuerzeichen" Dieses kann digital oder nach dem Ausdrucken manuell ausgefüllt werden.
- Berechnen Sie im Formular die Steuerzeichenschuld.
- Senden Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular an das Hauptzollamt Bielefeld.
- Bezahlen Sie die Steuerzeichenschuld zum jeweiligen Fälligkeitstermin.
- Sie erhalten die georderte Menge an Steuerzeichen.
- Entwerten Sie die Steuerzeichen und bringen Sie sie an den Verkaufsverpackungen an.
Abgabe einer Steuererklärung:
- Rufen Sie das Formular 1625 "Steuererklärung für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren" auf der Internetseite des Zolls auf. Füllen Sie es digital oder nach dem Ausdrucken manuell aus.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular unverzüglich an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Sie erhalten einen Steuerbescheid.
Online-Antrag:
So erwerben Sie die deutschen Steuerzeichen, wenn Sie im Besitz einer gültigen Erlaubnis und zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind:
- Rufen Sie das Online-Formular 1619 "Steueranmeldung für Tabaksteuerzeichen" im Zoll-Portal der Zollverwaltung auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.
- Das Hauptzollamt Bielefeld prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Bezahlen Sie die Steuerzeichenschuld zum jeweiligen Fälligkeitstermin.
- Sie erhalten die angemeldeten Steuerzeichen per Post.
- Entwerten Sie die Steuerzeichen und bringen Sie sie an den Verkaufsverpackungen an.
Abgabe einer Steuererklärung:
- Rufen Sie das Online-Formular 1625 "Steuererklärung für Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren" im Zoll-Portal der Zollverwaltung auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.
- Sie erhalten einen Steuerbescheid.
Örtlich zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.