Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Sie reichen den Antrag auf Ersatzpflege bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Während der Ersatzpflege lassen Sie sich von der Pflegeperson oder dem Pflegedienst Quittungen oder Rechnungen ausstellen.
- Nach der Ersatzpflege reichen Sie die originalen Quittungen oder Rechnungen bei der Pflegekasse ein.
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Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen den Erstattungsbetrag.