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Aufforderung an ein Unternehmen, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden


Sie sind Ihrer Pflicht zur Selbstmeldung bisher nicht nachgekommen und die Künstlersozialkasse hat Sie angeschrieben, um Ihre Abgabepflicht zu prüfen.


Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihre Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz prüfen, wenn Sie sich bisher bei der KSK nicht gemeldet haben.

Abgabepflichtig können Sie sein als

  • Einzelunternehmer,
  • Kapitalgesellschaft,
  • öffentlich-rechtliche Körperschaft,
  • Anstalt,
  • eingetragener Verein
  • und andere Personengemeinschaft.

Ihre eventuelle steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit verhindert nicht, dass Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen.
Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.


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