Sie können Ihre Haushaltshilfe online, schriftlich, telefonisch, per Post oder Fax anmelden.
Online-Meldung:
- Rufen Sie die Seite www.minijob-zentrale.de auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Senden Sie das Formular online ab.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Die Minijob-Zentrale übersendet Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat zur Unterschrift und zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.
Meldung per Post oder Fax:
- Rufen Sie die Seite www.minijob-zentrale.de auf und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
- Drucken Sie das Formular aus, füllen es aus, unterschrieben es und senden es per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale.
- Die Minijob-Zentrale zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.
Alternativ können Sie Ihre Haushaltshilfe telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Meldung per Minijob-Manager:
- Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe angemeldet haben, erhalten Sie eine Betriebsnummer.
- Mit dieser können Sie sich beim Minijob-Manager auf der Internetseite der Minijob-Zentrale registrieren.
- Sie können alle zukünftigen Anträge, Bescheinigungen oder Meldungen direkt über den Minijob-Manager hochladen.
Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein. Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren.