Sie können eine Nachsorgeleistung von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt in der Reha-Einrichtung am Ende der medizinischen Reha die Notwendigkeit für eine Reha-Nachsorge feststellt.
Leistungsbeschreibung
Die Reha-Nachsorgeangebote der Rentenversicherung unterstützen Sie dabei, die Kenntnisse aus der medizinischen Reha und Fertigkeiten in Ihrem Lebensumfeld zu erproben und umzusetzen.
Dadurch sollen Sie Ihren Alltag besser bewältigen und an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Die Reha-Nachsorge trägt dazu bei, den Erfolg der vorangegangenen Leistung zu sichern.
Die Reha-Nachsorge ist möglichst nahe an Ihrem Wohnort und berufsbegleitend.
Es stehen Ihnen komplexe (multimodal) und weniger komplexe (unimodale) Nachsorgeangebote zur Verfügung:
- die intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA)
- die trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA)
- die psychosomatische Reha-Nachsorge (Psy-RENA)
- die Sucht-Nachsorge
- die Tele-Reha-Nachsorge
Die Nachsorgeangebote erbringen deutschlandweit zugelassene Anbieter, so zum Beispiel Reha-Einrichtungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Suchtberatungsstellen. Über das Suchportal für Nachsorgeangebote der Rentenversicherung und zugelassene Nachsorge-Anbieter können Sie mit Ihrer Postleitzahl nach einem wohnortnahen Anbieter suchen.
Für Ihre Teilnahme an einer Reha-Nachsorge kann Ihnen auf Antrag eine Fahrkostenpauschale pro Termin in Höhe von 5,00 EUR erstattet werden.
Sie müssen nichts zuzahlen. Ihre Teilnahme an einer Reha-Nachsorge ist freiwillig.
Die Rentenversicherung erbringt keine Reha-Nachsorge, wenn
- Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt am Ende der medizinischen Reha eine Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt feststellt,
- Sie einen Antrag auf Vollrente gestellt oder eine Altersvollrente beziehen oder
- Sie eine Altersteilrente von wenigstens 2 Drittel der Vollrenten beziehen.
Sie können nach einer abgeschlossenen medizinischen Reha eine Nachsorge auch in Anspruch nehmen, wenn Sie
- einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt haben,
- arbeitslos oder arbeitsunfähig sind,
- eine stufenweise Wiedereingliederung nach der Reha in Anspruch nehmen,
- eine Empfehlung zur Prüfung von Leitungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Reha-Einrichtung vorliegt.