Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten, können Sie einen Ausgleichsanspruch haben. Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst können auf Antrag Versorgungsleistungen gewährt werden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Soldatin oder Soldat eine Gesundheitsstörung erlitten haben, die als Folge einer Wehrdienstbeschädigung anerkannt ist, können Sie Leistungen der Beschädigtenversorgung erhalten.
Während des Wehrdienstes wird abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen ein monatlicher Ausgleich gezahlt.
Stirbt eine Soldatin oder ein Soldat an einer Wehrdienstbeschädigung, so können die Eltern ein Sterbegeld erhalten, wenn sie mit der Person zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und keine anrechenbaren Leistungen gewährt wurden.
Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst kann auf Antrag Versorgung gewährt werden.
Die Versorgung kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen und beinhaltet, abhängig vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen:
- einkommensunabhängige Leistungen wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage und Kleiderverschleißpauschale sowie gegebenenfalls
- einkommensabhängige Leistungen wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag und Berufsschadensausgleich.
Versorgungsleistungen kommen gegebenenfalls auch für Witwen und Witwer, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Halb- und Vollwaisen sowie für hinterbliebene Eltern in Betracht, sollte der Soldat oder die Soldatin an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung sterben.
Neben den bereits genannten Leistungen haben Sie gegebenenfalls außerdem Anspruch auf:
- Heil- und Krankenbehandlung
- Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalt
- orthopädische Versorgung
- Fürsorgeleistung (Kriegsopferfürsorge)
- Sterbe- und Bestattungsgeld
Diese Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit Ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr.
Ferner kann ein bei einem Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes erlittener Sachschaden an Kleidung oder üblicherweise mitzuführenden Gegenständen ersetzt werden.
Verursacht eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung einen außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche, wird ein monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Wird Blindheit als Wehrdienstbeschädigung anerkannt, wird ein monatlicher Betrag zum Unterhalt eines Führhunds und als Beihilfe für fremde Führung gezahlt.