Den Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können Sie online, per Brief, Fax oder E-Mail stellen:
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Schildern Sie den Sachverhalt und Ihre Forderungen.
- Laden Sie Ihre zusätzlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Schlichtungsstelle Post prüft, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen.
- Kommt das Verfahren zustande, hört die Schlichtungsstelle die Streitparteien an und bewertet die von beiden Seiten vorgebrachten Argumente und Belege.
- Die Schlichtungsstelle Post macht gegebenenfalls einen Vorschlag zur Einigung.
- Es besteht für keine Partei eine Verpflichtung, den Einigungsvorschlag anzunehmen.
- Kommt keine Einigung zustande, endet das Schlichtungsverfahren mit dieser Feststellung.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens.
Antrag per Brief, Fax oder E-Mail:
- Laden Sie den Antrag auf Schlichtung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
- Sie können den Antrag am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken oder ihn erst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen.
- Unterschreiben Sie den Antrag und fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag mit Ihren Anlagen per Post, Fax oder E-Mail an die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur.
- Alle weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.