Sie müssen für die Bewilligung einen schriftlichen Antrag stellen.
- Füllen Sie den entsprechenden Antrag aus (verfügbar auf der Internetseite des Zolls):
-
Ausfuhr:
- "Antrag auf Bewilligung zur Abgabe von Zollanmeldungen in der Form der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 Unionszollkodex bei der Ausfuhr von Waren – mit Gestellungsbefreiung" (Formular 0855)
-
Einfuhr:
- "Antrag zur Abgabe von Zollanmeldungen in der Form der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß Artikel 182 Unionszollkodex (Einfuhr)" (Formular 0502)
-
Fügen Sie, sofern erforderlich, die notwendigen Unterlagen bei
-
Warenaufstellung
- Antrag auf Erteilung der Bewilligung (Formular 0501) oder
- formlos oder
- als Textdatei im Format CSV
- Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen
-
Warenaufstellung
- Es ist empfehlenswert, vor der Bearbeitung Ihre Ansprechperson im zuständigen Hauptzollamt zu kontaktieren, um offene Fragen zu dem Formular und gegebenenfalls zum Fragebogen zu klären.
-
Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Unterlagen an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk sich Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke befindet oder zugänglich ist.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten eine schriftliche Bewilligung oder Ablehnung.