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Seminare für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen lassen


Sie organisieren Bildungsveranstaltungen für Personalräte der öffentlichen Verwaltung? Dann kann die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihre Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen.


Leistungsbeschreibung

Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt. 
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:

  • Dienst- und Arbeitsrecht 
  • Sozialrecht 
  • Personalplanung 
  • Versammlungspraxis

Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
 


Verfahrensablauf
Voraussetzungen
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Welche Gebühren fallen an?
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Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare

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