Den Antrag für einen Zuschuss zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung können Sie online stellen:
- Wenn Sie den Antrag für ein Jungunternehmen oder ein Unternehmen in Schwierigkeiten stellen, müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben, das Sie zusammen mit Ihrem Antrag einreichen müssen. Bestandsunternehmen müssen ein solches Gespräch nicht führen.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung über die Internetseite www.bafa.de/unb .
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post einen Bescheid („Inaussichtstellung“).
- Sie können nun einen Vertrag mit dem Beratungsunternehmen unterschreiben und mit der Beratung beginnen.
- Spätestens 6 Monate nachdem Sie die Inaussichtstellung erhalten haben, müssen Sie den Verwendungsnachweis über die abgeschlossene Beratung eingereicht haben. Folgen Sie dazu den Anweisungen des Online-Formulars. Den Verwendungsnachweis reichen Sie ebenfalls online unter www.bafa.unb ein. Hierzu füllen Sie online das Verwendungsnachweisformular aus, drucken es aus, unterschreiben es und laden das unterschriebene Formular zusammen mit dem Beratungsbericht, der Beraterrechnung, dem Kontoauszug über die Zahlung der Beratungskosten sowie dem Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten) hoch.
- Den Zuschuss überweist Ihnen die zuständige Stelle nach Vorlage der vollständigen Unterlagen auf das von Ihnen angegebene Konto.
Informationen und Online-Formulare auf der Internetseite des BAFA