Den Antrag auf Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbruch können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. In der Regel ist eine telefonische Beratung oder Beratung in der Geschäftsstelle zum bestmöglichen Vorgehen der Antragsstellung möglich. Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:
- Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Sie können den Antrag bei den meisten Krankenkassen auch direkt in der Geschäftsstelle stellen. In der Regel erfolgt die Bearbeitung hier unmittelbar.
- Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Kostenübernahmebescheinigung aus.
- Die Kostenübernahmebescheinigung geben Sie zusammen mit der Bescheinigung über die erfolgte Beratung bei einer Konfliktberatungsstelle Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
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Ihre Ärztin oder Ihr Arzt rechnet den Schwangerschaftsabbruch mit der zuständigen Stelle ab. Sie müssen nichts bezahlen.