Für eine Vorsorgeleistung gehen Sie wie folgt vor:
- In einem Beratungsgespräch verordnet Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine medizinische Vorsorgeleistung.
- Für eine ambulante Vorsorgeleistung: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt das Antragsformular (Muster 25) gemeinsam mit Ihnen aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
- Für eine stationäre Vorsorgeleistung: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt mit Ihnen gemeinsam das Antragsformular Ihrer Krankenkasse aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
- Sie senden den ausgefüllten Antrag an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie können den Antrag per Post und – bei vielen Krankenkassen – auch online einreichen oder in der Geschäftsstelle abgeben.
- Die Krankenkasse prüft, ob ein Anspruch auf eine Vorsorgeleistung besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Bei ambulanten Vorsorgeleistungen: Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt wählen Sie unter medizinischen Gesichtspunkten einen geeigneten staatlich anerkannten Kurort aus.
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Bei stationären Vorsorgeleistungen: Gerne können Sie Ihrer Krankenkasse Ihre Wünsche zu einer bestimmten Vorsorgeeinrichtung nennen. Ihre Krankenkasse prüft, ob diesen Wünschen entsprochen werden kann.