Um sich von den Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, gehen Sie wie folgt vor:
- Sammeln Sie die Belege Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen.
- Wenn Sie die jährliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
- Den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, dass Sie keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden Ihnen zurückerstattet.
- Alternativ können Sie bei vielen Krankenkassen den Betrag in Höhe Ihrer jährlichen Zuzahlungsgrenze im Voraus einzahlen. Dann müssen Sie keine Belege sammeln und Ihre Krankenkasse stellt Ihnen direkt eine Bescheinigung über die Zuzahlungsbefreiung aus.
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Sind Sie und Ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert, können Sie den Antrag gemeinsam bei einer der Krankenkassen stellen. Die Krankenkasse ermittelt für Ihre Familie die Belastungsgrenze, stellt Ihnen eine Befreiungsbescheinigung aus und erstattet Ihnen anteilig die zu viel geleisteten Zuzahlungen. Mit dem Bescheid der Krankenkasse können Sie dann die Krankenkassen Ihrer Angehörigen informieren, die ebenfalls die Befreiungsbescheide für Ihre Angehörigen ausstellen und ihnen ebenso anteilig die zu viel geleisteten Zuzahlungen erstatten.