Die Anzeige beziehungsweise den Genehmigungsantrag können Sie formlos stellen:
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alles über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten einen Bescheid auf Ihren Genehmigungsantrag.
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Sie können als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Aufgaben auf andere Unternehmen auslagern. Dies müssen Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen – ein sogenanntes Auslagerungsunternehmen – auslagern.
Folgende Aufgaben können Sie zum Beispiel auslagern:
Sie müssen dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den folgenden 2 Gründen mitteilen:
Die Anzeige beziehungsweise den Genehmigungsantrag können Sie formlos stellen:
Anzeige der Auslagerung:
Genehmigungsantrag für die Auslagerung des Portfolio- und Risikomanagements:
Das individuelle Kassenzeichen wird im Gebührenbescheid angegeben. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet.
Sie müssen eine Auslagerung mitteilen, bevor die Auslagerungsvereinbarung in Kraft tritt.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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