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Verwaltungsleistung suchen


Neue oder ausscheidende Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder von Vermögensverwaltungsgesellschaften der BaFin melden


Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Mitglieder für den Aufsichtsrat oder einen Beirat bestellen, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Gleiches gilt, wenn Mitglieder aus dem Aufsichtsrat oder einem Beirat ausscheiden.


Leistungsbeschreibung

Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) in der Rechtsform der

  • Aktiengesellschaft (AG) oder
  • Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)

sind verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden. Firmieren Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), müssen Sie stattdessen einen Beirat bilden.

Wenn Ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder bestellt, müssen Sie dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Auch das Ausscheiden eines Mitglieds müssen Sie melden – und begründen, warum die Person ausgeschieden ist. Die Anzeigepflicht entsteht außerdem,

  • sobald ein stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, unabhängig davon, wann die Person das Mandat tatsächlich antritt,
  • wenn ein Ersatzmitglied nachrückt,
  • wenn ein Mitglied wiedergewählt wurde und sich das bestehende Mandat dadurch verlängert und
  • wenn ein Mitglied nach Ablauf der regulären Amtszeit nicht zur Wiederwahl antritt und somit ausscheidet.

Sie als Unternehmen müssen diese Meldungen vornehmen, nicht die jeweilige Person.

Sie müssen den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds nicht melden, wenn es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft handelt, die nach den Vorschriften der Mitbestimmungsgesetze gewählt werden.


Verfahrensablauf

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) online oder per E-Mail über neue bestellte oder ausgeschiedene Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder informieren.

Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds online mitteilen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin als Melderin oder Melder.
  • Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich als Melderin oder Melder am MVP Portal an und beantragen dort über den Menüpunkt „Fachverfahren beantragen“ die Teilnahme am Verfahren „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen“.
  • Lassen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular durch eine Unternehmensvertretung (Geschäftsleitung oder andere vertretungsberechtigte Person oder Personen) unterschreiben, scannen Sie es ein und schicken Sie es per E-Mail an die E-Mailadresse für Verfahrenszulassungsanträge nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
  • Sobald Sie zum Fachverfahren „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen“ beziehungsweise „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Personen“ zugelassen sind, melden Sie sich am MVP Portal an und wählen Meldung einreichen aus.
  • Anschließend wählen Sie bitte folgendes aus:
    • 1. Fachverfahren auswählen:
      • Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen
    • 2. Meldepflichtigen auswählen:
      • Ihr Unternehmen beziehungsweise das Unternehmen, in dessen Auftrag Sie Einreichung vornehmen möchten.
    • 3. Einreichung auswählen. Folgende Anzeigeformulare stehen hier zur Verfügung:
      • Bestellanzeige
      • Bestätigung
      • Einreichungen Ausscheidensanzeige
      • allgemeine Mitteilung
  • Bei Bestellanzeige: Nachdem die KVG die Bestellanzeige abgesendet hat, erhält die Kandidatin oder der Kandidat eine Nachricht im MVP-Postfach mit der Bitte, die Formulare „Zuverlässigkeit“ und „Lebenslauf“ auszufüllen. Diese Formulare können Sie entweder direkt durch Anklicken des entsprechenden Links in der Nachricht oder über den Menüpunkt „Meldung einreichen“ aufrufen. Nach Einreichung der ausgefüllten Formulare erhält die Person im MVP-Postfach eine Nachricht, die als Anlage auch beide Formulare mit etwaigen Uploads enthält.
  • Die Melderin oder der Melder des Unternehmens erhält eine Nachricht im MVP Portal mit den von der Kandidatin oder dem Kandidaten ausgefüllten Formularen und etwaigen Uploads. Anschließend kann sie oder er durch Anklicken des in der Nachricht enthaltenen Links oder über „Meldung einreichen“ das Formular „Bestätigung Einreichungen“ ausfüllen und absenden und damit die Anzeige freigeben. Anschließend geht die Anzeige bei der BaFin ein.
  • Die weitere Kommunikation erfolgt über das MVP Portal, zum Beispiel bei Nachforderungen der Aufsichtsbehörde. Die Melderin oder der Melder oder auch die Kandidatin oder der Kandidat kann mit dem Formular „Allgemeine Mitteilung“ mit der Aufsichtsbehörde in Kontakt treten.
  • Die BaFin kann weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern, soweit es im Einzelfall erforderlich erscheint.

Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds per E-Mail mitteilen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. Laden Sie dort folgende Unterlagen herunter:
    • Meldebogen „Personelle Veränderungen Aufsichtsrat nach Kapitalanlagegesetzbuch“
    • Meldebogen „Angaben zur Zuverlässigkeit im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs“
    • Meldebogen zu Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, Aufsichtsräten und Beiräten nach Kapitalanlagegesetzbuch
    • Füllen Sie die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus und schicken Sie sie mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die BaFin.
Voraussetzungen
  • Bei Ihrem Unternehmen handelt es sich um eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für die nach § 5 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die BaFin als Aufsichtsbehörde gilt.
  • Bestellte Personen müssen sachkundig sein. Das bedeutet, dass ein Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied fachlich in der Lage ist, die Geschäftsleitung der KVG angemessen zu kontrollieren, zu überwachen und die Entwicklung aktiv zu begleiten.
  • Bestellte Personen müssen zuverlässig sein. Das bedeutet, es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied aufgrund persönlicher Umstände seine Tätigkeit nicht sorgfältig und ordnungsgemäß ausüben wird. Berücksichtigt werden dabei das persönliche Verhalten sowie das Geschäftsgebaren des Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds hinsichtlich strafrechtlicher, finanzieller, vermögensrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aspekte.
  • Firmiert die Vermögensverwaltung als AG, muss im Aufsichtsrat mindestens ein Mitglied vertreten sein, dass wirtschaftlich unabhängig von den Aktionärinnen und Aktionären, den mit ihnen verbundenen Unternehmen und den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern der AG ist, sofern nicht ausschließlich Investmentvermögen für professionelle und semiprofessionelle Anleger:innen verwaltet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Formulare müssen Sie über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) ausfüllen und absenden oder hochladen:

Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Formulare für Unternehmen:

  • Bestellanzeige
  • Bestätigung Einreichungen
  • Ausscheidensanzeige
  • allgemeine Mitteilung (bei Änderungen wie zum Beispiel Name, Adresse oder Nachlieferung)

Personenanzeigen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Formulare für Personen:

  • Zuverlässigkeitserklärung
  • Lebenslauf
  • allgemeine Mitteilungen
  • Anzeige von Nebentätigkeiten
  • Anzeige von Beteiligungen
  • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
  • maximal 3 Monate alter Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • maximal 3 Monate altes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder Europäisches Führungszeugnis (wird beim Bundesamt für Justiz beantragt und von dort unmittelbar an die BaFin versandt)
  • gegebenenfalls ausländische Führungszeugnisse
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

Die Kosten für die erforderlichen Unterlagen müssen Sie selbst übernehmen.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


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