Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die folgenden Kommunikationswege melden:
- Elektronisches Hinweisgebersystem
- Post
- Onlineformular
- telefonisch
- persönlich.
Die Hinweisgeberstelle der BaFin bearbeitet Ihren Fall in jedem Fall vertraulich.
Elektronisches Hinweisgebersystem:
- Öffnen Sie das Hinweisgebersystem der BaFin.
- Klicken Sie auf “Meldung abgeben“ beziehungsweise loggen Sie sich mit Klick auf "Login" ein, wenn Sie bereits einen elektronischen Postkasten eingerichtet haben.
-
Folgen Sie den Schritten im angezeigten Meldeformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
- Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
- Schicken Sie das Formular online ab.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Post:
- Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
- Senden Sie das Schreiben an die Hinweisgeberstelle der BaFin.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Onlineformular:
-
Folgen Sie den Schritten im Onlineformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
- Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
- Schicken Sie das Formular online ab.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Telefon:
- Wählen Sie die Nummer der Hinweisgeberstelle der BaFin.
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Persönlich:
- Vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.
- Suchen Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin in Bonn auf und schildern Sie die Verstöße persönlich.
-
Die BaFin prüft Ihre Meldung.