Altersgerecht Umbauen-Zuschuss:
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.
- Sie beantragen Ihren Zuschuss direkt bei der KfW im KfW-Zuschussportal.
- Nach Erhalt der Antwort können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.