Leistungsbeschreibung
Über Vereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen – und privaten Fernsehveranstaltern sowie Pay-TV Veranstaltern vergibt die Filmförderungsanstalt (FFA) Medialeistungen. Diese sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen und im Radio beworben werden kann.
Sie können Medialeistungen beantragen, wenn Sie der Verleiher eines deutschen Kinofilms sind,
- der bundesweit und
- mit mindestens 25 Kopien
in den Kinos startet.
Medialeistungen sind kurze Spots der privaten sowie der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter, mit denen der Film im Fernsehen und/oder im Hörfunk der Landesrundfunkanstalten der ARD beworben werden kann.
Medialeistungen können für einen Film zum Kinostart in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Kategorien beantragt und bewilligt werden.
Die Medialeistungen für die Kinoherausbringung eines Films werden nach 3 Kategorien festgelegt
Die Medialeistungen der privaten Fernsehveranstalter werden nach folgenden Kategorien vergeben:
- Kategorie A: EUR 200.000,00
- Kategorie B: EUR 300.000,00
- Kategorie C: EUR 400.000,00
Die Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden entsprechend den nachfolgenden Kategorien vergeben, wobei Ihnen die interne Aufteilung auf ARD und ZDF von der FFA mitgeteilt wird.
- Kategorie A: EUR 100.000,00
- Kategorie B: EUR 200.000,00
- Kategorie C: EUR 300.000,00.
Die Medialeistungskategorien A und B sind mit denen der privaten Fernsehveranstalter kombinierbar
Für den Fall, dass Sie Medialeistungen auch für die Bewerbung von Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen beantragt haben, muss Ihr Film
- mindestens EUR 200.000 Medialeistung für die Bewerbung zum Kinostart Ihres betreffenden Films bewilligt bekommen haben und
- eine bestimmte Besucherzahl erreicht haben.
Nach Bewilligung der Medialeistungen können Sie sich direkt an den Fernsehsender wenden oder Sie schalten eine Agentur ein, um die Medialeistungen zu buchen. Die einzelnen Fernsehveranstalter berichten der Filmförderungsanstalt (FFA) in regelmäßigen Abständen von den von Ihnen durchgeführten Buchungen der Medialeistungen. Dadurch kann die FFA überprüfen, ob Ihre Medialeistungen in dem gewährten Umfang ausgestrahlt wurden.
Hinweis:
Der Antrag auf Medialeistungen sollten Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Projektverleihförderung stellen.