Leistungsbeschreibung
Vielfach sind historische Schriften, Unterlagen und Bücher in Archiven und Bibliotheken durch Säurefraß, Feuchtigkeit und Schimmel in ihrer Substanz akut gefährdet. Im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts werden Ihre Aktivitäten zur Erhaltung des Schriftguts finanziell unterstützt.
Sie können eine Förderung von EUR 5.000 bis zu EUR 200.000 bekommen, wenn
- Sie ein einzelnes, abgrenzbares Projekt planen,
- Sie im Rahmen des Projektes ein Mengenverfahren zur Entsäuerung, Verpackung, Trockenreinigung oder Restaurierung von Schriften, Unterlagen oder Büchern vornehmen oder Schäden an diesen erfassen möchten,
- die Schriften akut in Ihrer Substanz gefährdet sind,
- die Schriften aktiv genutzt werden, bspw. für wissenschaftliche Forschung, Bildungszwecke oder zur Herstellung der Rechtssicherheit, und
-
es sich um historisch oder wissenschaftlich bedeutende Schriften im Original handelt. Dazu zählen:
- Bestände von hohem kulturhistorischem Wert,
- Pflichtexemplare,
- geschlossene Sammlungen,
- Spezialbestände,
- Sondersammelgebietsbestände,
- Bestände mit überregionaler Bedeutung,
- Bestände mit hoher Nutzung und hohem multiperspektivischen beziehungsweise komparatistischen Auswertungspotential,
- wertvolle unikale Werke und Rara mit intrinsischem Wert sowie
- Bestände, die für die Absicherung von Lehre, Forschung und Verwaltung langfristig unverzichtbar sind.
Keine Förderung bekommen Sie für:
- Projekte zur Erhaltung von grafischen Kunstwerken und Gemälden sowie anderen Werken der bildenden Kunst.
- Projekte, die bereits gestartet oder abgeschlossen sind, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
- Projekte, für die Sie bereits einen Förderantrag für andere Programme des Bundes gestellt haben mit demselben Förderzweck.
- Mengenverfahren, die nicht einem abgrenzbaren Projekt zugeordnet werden können.
Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
- Gefährdung des schriftlichen Kulturguts
- historische oder wissenschaftliche Bedeutung des schriftlichen Kulturguts
- Nutzung des schriftlichen Kulturguts
Die Höhe der Förderung Ihres Projekts hängt von der Finanzierungsart Ihrer Einrichtung ab:
- vollständig durch den Bund finanzierte Einrichtung: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Projektkosten
- alle weiteren Einrichtungen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten
Förderfähige Kosten sind:
- alle Kosten, die bei der Umsetzung Ihres Projekts entstehen,
- Ausgaben für Fremdleistungen,
- projektbezogene Personalkosten (kein Stammpersonal),
- Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien oder Öffentlichkeitsarbeit, die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.
Nicht förderfähige Kosten sind:
- Ausgaben für Stammpersonal,
- Investitionen,
- Ausgaben für Dauerausstellungen oder regelmäßig durchzuführende Maßnahmen,
- Ausgaben für notwendige bauliche und technische Maßnahmen,
- die Beschaffung von Arbeitseinrichtungen oder
- Ausgaben für Maßnahmen zur betrieblichen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Ihrer Einrichtung, wie Magazinreinigung.
Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.
Ihren Förderantrag reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Landesministerium ein. Nach positiver Prüfung reicht dieses den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) weiter. Der Fachbeirat der KEK spricht eine Empfehlung über förderfähige Projekte aus, der Förderbeschluss erfolgt abschließend über die BKM. Die KEK übernimmt die Bearbeitung und Prüfung des Projekts und des nach Projektende abzuliefernden Projektberichts.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.