Sie müssen den Antrag online und schriftlich bei der Filmförderungsanstalt (FFA) einreichen.
- Vereinbaren Sie vorab ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
- Stellen Sie Ihren Antrag online. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie den Antrag und alle Unterlagen per Post an die FFA.
- Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
- Ihr Antrag wird der Kommission für Kinoförderung vorgelegt.
- Die Kommission entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.
- Die Entscheidung wird Ihnen durch einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid per Post mitgeteilt.
- Die Förderung wird je nach Förderhöhe in einer oder in 4 Raten entsprechend dem im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen prozentualen Anteil ausgezahlt.
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie der FFA alle Rechnungen sowie einen sachlichen Bericht zur Prüfung verlegen.