Sie müssen den Antrag auf Förderung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen
- Sollte ein Antrag für eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle und/oder ein Antrag für Anlagentechnik (außer Heizung) gestellt werden, ist für den Antrag die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Bevor der (eigentliche) Antrag gestellt werden kann, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung.
- Das elektronische Antragsformular für die Förderung umfasst allgemeine Angaben zu den Antragstellern, sowie zu den geplanten Maßnahmen und Ausgaben. Nach dem Öffnen des Antragsformulars wird gegebenenfalls die TPB-ID eingetragen und das Antragsformular wird automatisch mit den Gebäudedaten befüllt.
- Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.
- Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben bestimmt. Nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sind nachträgliche Änderungen der Angaben zur Anpassung der maximalen Förderhöhe nur innerhalb eines Monats möglich.
- Der Zeitraum, innerhalb dessen die Maßnahme betriebsbereit umgesetzt werden soll (Bewilligungszeitraum), beträgt in der Regel 24 Monate nach erteiltem Zuwendungsbescheid.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen einzureichen.
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Sofern ein Energieeffizienz-Experte in die Antragstellung eingebunden war, muss dieser analog zum Antragsverfahren, nach Abschluss der Maßnahme einen so genannten technischen Projektnachweis (TPN) erstellen und in diesem die Umsetzung der Maßnahme bestätigen. Nach Erstellung des technischen Projektnachweises durch den Energieeffizienz-Experten erhält dieser eine TPN-ID. Diese TPN-ID muss im Online-Verwendungsnachweisformular eingetragen werden. Folgende Unterlagen sind für die Verwendungsnachweisprüfung erforderlich und müssen mit dem Online Verwendungsnachweisformular digital an das BAFA übermittelt werden:
- Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage mittels elektronischem Verwendungsnachweisformular sowie Technischem Projektnachweis (TPN) bei Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder der Fachunternehmererklärung, die durch den jeweils verantwortlichen Installateur auszufüllen und zu unterschreiben ist.
- Die Bestätigung wahrheitsgemäßer Angaben (die mit dem Zuwendungsbescheid versandt werden)
- Nachweis der Ausgaben