Das Förderverfahren der Förderrichtlinie "rückenwind 3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Die Regiestelle bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Ausgangssituation und Handlungsbedarf, Handlungsansatz und Zielsetzung des Vorhabens, Aspekte der Eignung des Trägers sowie Transfermöglichkeit.
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.