Das Förderverfahren der ESF Plus Förderrichtlinie "Zukunftszentren" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Das Interessenbekundungsverfahren ist bereits abgeschlossen.
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wurde, dann wurden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.