Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Interessenbekundung:
- Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch bis zum 31.03.2023 um 14:00 Uhr ein.
- Ein externes Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Einbindung der Kooperationspartner, Aspekte der Eignung und Finanzierung sowie Verstetigungspotenziale.
Antragstellung:
- Wird Ihr Projekt positiv bewertet, müssen Sie einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das Förderportal Z-EU-S stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.