Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen können Sie über das Förderportal ZEU-S einreichen.
- Die eingereichten Interessenbekundungen werden durch ein externes Gutachterinstitut bewertet. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem der Qualität des Projektkonzepts, Aspekten der Eignung, der Finanzierung und Verstetigungspotenzialen.
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt in der 1 Stufe positiv bewertetet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.