Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Kommunen zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Interessenbekundungen beinhalten die maßgeblichen Angaben, zur Ausgestaltung und möglichen Umsetzung des Projekts mit den zugehörigen Einzelprojekten
Zu Schritt 2:
- Wurde die Interessenbekundungen positiv bewertet, erhalten Kommunen eine Aufforderung für die Einreichung eines Antrags über das Förderportal Z-EU-S.
- Angaben aus dem Interessenbekundungsverfahren werden übernommen und mit weiteren Unterlagen ergänzt.
Im Interessenbekundungsverfahren und im Antragsverfahren müssen Sie eine Ansprechperson Ihrer Kommune nennen. Wird Ihr Antrag bewilligt, muss diese Ansprechperson zur Koordinierung im gesamten Zeitraum zur Verfügung stehen.