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Verwaltungsleistung suchen


Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Bildung, Arbeit, Wirtschaft im Quartier – BIWAQ" beantragen


Wenn Sie als Kommune die nachhaltige Integration, Beschäftigung und die lokale Wirtschaft in benachteiligten Quartieren fördern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung beantragen.


Leistungsbeschreibung

Das ESF Plus-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" (kurz "BIWAQ") des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt die Qualifikation von Menschen und die lokale Ökonomie in benachteiligten Stadtquartieren. BIWAQ wird mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert.

BIWAQ ist Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogramms “Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“. Es wirkt ergänzend in ausgewählten benachteiligen Stadtquartieren. 2020 wurde die Struktur der Städtebauförderung grundlegend erneuert. Das bisherige Partnerprogramm “Soziale Stadt“ wird im neuen Programm “Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt und weiterentwickelt.

BIWAQ fördert Vorhaben in 2 Handlungsfeldern:

  • Handlungsfeld 1: Nachhaltige Integration in Beschäftigung
  • Handlungsfeld 2: Stärkung der lokalen Ökonomie

Beispiele für geförderte Vorhaben in Handlungsfeld 1:

  • Kompetenz- und Potenzialanalysen und passgenaue Maßnahmen, die auf Qualifizierungen von Teilnehmenden ausgerichtet sind
  • betriebliche und arbeitsweltnahe Praxiseinsätze mit Ausrichtung auf das Baugewerbe, Handwerk und Dienstleistungen im Quartier
  • Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich sichtbar dem Quartier zugutekommen, zum Beispiel Projekte zum baukulturellen Erbe und zur lokalen Identität
  • Qualifizierungsmaßnahmen, die sich mit der Quartiersstruktur und konkreten Berufsbildern befassen und an Maßnahmen der Städtebauförderung anknüpfen
  • quartiersbezogene Maßnahmen zur Qualifikation und für die Unterstützung einer Beschäftigungsaufnahme von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Entwicklung digitaler Kompetenzen und Ressourcen und Unterstützung bei der Behebung von Qualifikationslücken für die Zielgruppen
  • sozialpädagogische Begleitung für die Aufnahme einer Tätigkeit
  • Aktivitäten der Gesundheitsförderung, Coaching in Einzel- und Gruppenarbeit zur Aktivierung und Beteiligung am Berufsleben
  • Beratung und Beratungsangebote für die Integration in Beschäftigung
  • Unterstützung bei der niedrigschwelligen Schließung von Qualifikationslücken, insbesondere auch für Flüchtlinge vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs
  • eine quartiersbezogene Integrationshilfe

Beispiele für geförderte Vorhaben in Handlungsfeld 2:

  • Bildung und Verstetigung von lokalen Unternehmensnetzwerken zur Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Soloselbstständigen
  • Ermittlung der Problemlagen und Stabilisierung der lokalen Ökonomie im Quartier, zum Beispiel
    • Leerstandsmanagement
    • Zwischennutzungsprojekte
  • Aktivitäten im Bereich Digitalisierung lokaler Unternehmen, zum Beispiel Onlinehandel und Aufbau von Internetpräsenzen für KMU im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen
  • Aktivierung von Unternehmen als Wirtschaftspartner der Quartiersentwicklung
  • Vermittlung von Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (auch in angrenzenden Stadtteilen) und unter anderem Kammern und Jobcentern
  • Förderung lokaler Beschäftigung sowie Fachkräfteentwicklung und Fachkräftesicherung
  • niedrigschwellige Qualifikation von Menschen durch praktische Tätigkeiten in Unternehmen, auch vor dem Hintergrund der durch den Ukraine-Krieg Geflüchteter und der damit verbundenen Integration in Quartiersstrukturen

Teilnahmeinteressierte Privatpersonen werden gebeten, sich direkt an die Projekte aus dem Programm zu wenden. Zu den Teilnahmevoraussetzung zählt unter anderem, aus der BIWAQ-Gebietskulisse zu kommen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zudem in der Regel volljährig sein. Eine Liste der geförderten Projekte finden Sie auf der Internetseite von BIWAQ.

Das BMWSB ist für das Programm richtlinienverantwortlich. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Fachlich wird das Programm zukünftig durch eine Regiestelle unterstützt.


Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Kommunen zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Interessenbekundungen beinhalten die maßgeblichen Angaben, zur Ausgestaltung und möglichen Umsetzung des Projekts mit den zugehörigen Einzelprojekten

Zu Schritt 2:

  • Wurde die Interessenbekundungen positiv bewertet, erhalten Kommunen eine Aufforderung für die Einreichung eines Antrags über das Förderportal Z-EU-S.
  • Angaben aus dem Interessenbekundungsverfahren werden übernommen und mit weiteren Unterlagen ergänzt.

Im Interessenbekundungsverfahren und im Antragsverfahren müssen Sie eine Ansprechperson Ihrer Kommune nennen. Wird Ihr Antrag bewilligt, muss diese Ansprechperson zur Koordinierung im gesamten Zeitraum zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen
  • Sie können sich nur als Kommune bewerben. Eine Antragstellung durch mehrere Kommunen im Verbund ist nicht vorgesehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Interessenbekundung
    • Interessenbekundungen beinhalten die maßgeblichen Angaben, zur Ausgestaltung und möglichen Umsetzung des Projekts mit den zugehörigen Einzelprojekten
  • Die im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "BIWAQ" genannten erforderlichen Unterlagen.
Welche Fristen muss ich beachten?

Voraussichtlich Anfang 2023 wird ein Aufruf zur Interessenbekundung BIWAQ V veröffentlicht. Der Aufruf zur Interessenbekundung BIWAQ VI erfolgt nach derzeitigem Stand 2025 beziehungsweise 2026.

Rechtsbehelf
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal Z-EU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens – sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden – ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.
Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Urheber

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Referat S II 3


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