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Leitungspersonal für deutsche Luftfahrtunternehmen ernennen


Wenn Sie Leitungspositionen in Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen erstmalig oder neu besetzen möchten, müssen Sie die Ernennung des Leitungspersonals beantragen.


Leistungsbeschreibung

Mit der Ernennung des Leitungspersonals können Sie entweder die Neubesetzung einer Leitungsposition beantragen oder erstmalig Personen zur Besetzung als Leitungspersonal vorschlagen.

Für jedes deutsche Luftfahrtunternehmen sind folgende Positionen zu bestellen:

  • Betriebsleiterin oder Betriebsleiter
  • verantwortliche Personen (Nominated Persons):
    • Leitung des Sicherheitsmanagements (Safety Manager)
    • Leitung des Flugbetriebs (Nominated Person Flight Operation, NPFO)
    • Leitung der Besatzungsschulung (NPCT)
    • Leitung des Bodenbetrieb (NPGO)
    • Leitung des Compliance Managements (Compliance Monitoring Manager)

Das Leitungspersonal beziehungsweise die verantwortlichen Personen müssen für die jeweilig vorgeschlagene Position geeignet und qualifiziert sein und den Anforderungen der EU-Verordnungen genügen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft die Eignung der vorgeschlagenen Personen: Bei erfolgreicher Prüfung ernennt das LBA die jeweilige Person.

Mit der Ernennung der Betriebsleiterin, des Betriebsleiters oder der anderen Leitungspersonen, erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Hinweis:
Die Ernennung der verantwortlichen Person für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen Sie separat im Referat Technik, Fachbereich CAMO beantragen.    


Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
Urheber

Webseiten-ID: 20042104