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Wet-Lease anzeigen oder beantragen


Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmen Luftfahrzeuge im Rahmen von Wet-Lease-Vereinbarungen nutzen möchten, müssen Sie dies beantragen oder anzeigen.


Leistungsbeschreibung

Bei einem Wet-Lease handelt es sich um das Vermieten oder Anmieten eines Luftfahrzeugs. Im Gegensatz zum Dry-Lease erfolgt das Leasing bei einem Wet-Lease mit Besatzung und enthält darüber hinaus die Kosten für Wartung und Versicherung (Aircraft Charter Maintenance Insurance, ACMI). Das leasinggebende Unternehmen, im Folgenden Lessor genannt, führt im Auftrag des leasingnehmenden Unternehmens, im Folgenden Lessee genannt, Transportaufträge durch. Einen Wet-Lease müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anzeigen und beantragen.

Welche Leasingfälle können Sie anzeigen?

  • Wet-Lease-In
  • Kurzzeit-Wet-Lease-In: Abruf aus einem Rahmenvertrag
  • Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs (zum Beispiel Aircraft on Ground, AOG)
  • Wet-Lease-Out
  • kurzfristige Abmeldung eines Luftfahrzeugs aus einem Rahmenvertrag

Wet-Lease-In

Ein Wet-Lease-In ist eine Vereinbarung zwischen Luftfahrtunternehmen, nach der das Luftfahrzeug unter dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) des Lessors betrieben wird. Das Luftfahrzeug verbleibt im AOC des Lessors. Der Lessor übernimmt daher weiterhin die flugbetriebliche, technische und wirtschaftliche Verantwortung über das vermietete Luftfahrzeug. Das angemietete Luftfahrzeug wird somit nicht in das AOC des Lessee aufgenommen. Sie können einen Wet-Lease-In für ein Luftfahrzeug oder mehrere Luftfahrzeuge beantragen für einen Zeitraum bis maximal 1 Jahr beantragen. Anschließende Verlängerungen sind möglich.

Wet-Lease im Rahmenvertrag

Sie haben die Möglichkeit, mit einem anderen Luftfahrtunternehmen einen Rahmenvertrag als Wet-Lease-In Leasingvereinbarung abzuschließen. In diesem Rahmenvertrag werden alle Luftfahrzeuge aufgenommen, die vom mietenden Unternehmen per Wet-Lease-In angemietet werden können. In Rahmenvereinbarungen können zwischen den Vertragsparteien Laufzeiten bis maximal 1 Jahr vereinbart werden. Anschließende Verlängerungen sind möglich.

Möchten Sie ein Luftfahrzeug aus dem Rahmenvertrag abrufen, teilen Sie dies dem LBA über eine Abrufanzeige zur Information mit.

Mit der Genehmigung eines Wet-Lease oder eines Rahmenvertrags für Leasingvereinbarungen zu geplanten Leasings erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und die angepasste eigens dafür entworfenen "Anlage Wet-Lese-In" zur Betriebsgenehmigung. Die Anzeige eines Leasingereignisses erfolgt ohne weitere beziehungsweise nachträgliche Genehmigung.

Kurzzeit-Wet-Lease-In

Mit einem Kurzzeit-Wet-Lease-In aus einem Rahmenvertrag informieren Sie das LBA darüber, dass ein einzelnes Luftfahrzeug aus einem Pool einer genehmigten Wet-Lease-In Rahmenvereinbarung abgerufen wird. Die maximale Leasingdauer für einen Kurzzeit-Wet-Lease beträgt 30 Tage pro Abruf.

Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs

Mit einem Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug kurzfristig durch eine Anmietung ersetzt werden muss. Grund hierfür kann etwa ein technischer Defekt (Aircraft On Ground, AOG) oder ein anderer dringender betrieblicher Bedarf sein. Der Einsatz ist auf maximal 5 aufeinanderfolgende Tage beschränkt und gilt nur für ein Ereignis.

Wet-Lease-Out

Mit einem Wet-Lease-Out informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug samt Besatzung an ein anderes Luftfahrtunternehmen vermietet wird.

Kurzfristige Abmeldung aus einem Wet-Lease-In-Vertrag

Mit einer kurzfristen Abmeldung informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug aus einer genehmigten Wet-Lease-In-Vereinbarung vorübergehend abgemeldet werden muss.


Verfahrensablauf

Einen Wet-Lease-In können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax anzeigen oder beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Das LBA prüft anschließend, ob Ihr Luftfahrtunternehmen alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Sie können den Bescheid abrufen und erhalten postalisch die angepasste Betriebsgenehmigung.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Voraussetzungen
  • Sie müssen als deutsches Luftfahrtunternehmen eine gültige Betriebsgenehmigung und AOC besitzen.
  • Sie dürfen über Wet-Lease-In-Vereinbarungen nur gleichwertige Luftfahrzeugmuster beantragen, die Ihnen im Rahmen Ihres AOC und Betriebsspezifikationen genehmigt worden sind.
  • Ihre geplanten Flugziele müssen im Bereich der im AOC des Vermieters zugelassenen ICAO-Regionen liegen.

bei einem Vertragspartner aus einem Drittstaat für Wet-Lease-In:

  • Sie müssen nachweisen, dass das Anmieten gerechtfertigt und notwendig ist.
  • Sie müssen Nichtverfügbarkeitsanfragen bei mindestens 5 Unternehmen aus Staaten des (EWR) vorlegen, die nachweisen, dass diese der Leasinganfrage nicht nachkommen konnten.
  • Sie müssen nachweisen, dass die Sicherheitsstandards des Drittland-Betreibers hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und des Flugbetriebs den europäischen Standards entsprechen.

für einen Kurzzeit-Wet-Lease-In:

  • Für einen Kurzzeit-Wet-Lease-In muss ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen sein.

Ausnahme: Wenn bei Ihnen ein dringender betrieblicher Bedarf besteht, können Sie die Sonderregelung für Wet-Lease-In nutzen. Zur Deckung eines dringenden betrieblichen Bedarfs können Sie auch ohne Rahmenvereinbarung für maximal 5 aufeinanderfolgende Tage eine Leasingvereinbarung anzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei der Beantragung eines Rahmenvertrags mit einer Vertragsperson aus Deutschland:

  • unterschriebener Rahmenvertrag
  • Versicherungsnachweise in Bezug auf Fluggäste, Reisegepäck, Güter und Dritte sowie verspätete Beförderung für jedes Luftfahrzeug
  • eine von den Lessees unterzeichnete Erklärung darüber, dass sich die Parteien über die jeweiligen Verantwortlichkeiten bewusst sind

mit einer Vertragsperson aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zusätzlich:

  • Betriebsgenehmigung/AOC und Betriebsspezifikation Ihres Vertragspartners
  • Zulassungsurkunde (Certificate of Registration, CofR) für jedes Luftfahrzeug
  • Lufttüchtigkeitszeugnis (Certificate of Airworthiness, CofA) für jedes Luftfahrzeug
  • Airworthiness Review Certificate (ARC) für jedes Luftfahrzeug

bei der Beantragung eines Wet-Lease-In

mit einer Vertragsperson aus Deutschland:

  • unterschriebene Leasingvereinbarung
  • Versicherungsnachweise für Fluggäste, Reisegepäck, Güter und Dritte sowie verspätete Beförderung für jedes Luftfahrzeug
  • eine von den Lessees unterzeichnete Erklärung darüber, dass sich die Parteien über die jeweiligen Verantwortlichkeiten bewusst sind

mit einer Vertragsperson aus einem Staat des EWR oder aus einem Drittland zusätzlich:

  • Betriebsgenehmigung, Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) und Betriebsspezifikation Ihres Vertragspartners
  • Zulassungsurkunde (Certificate of Registration, CofR) für jedes Luftfahrzeug
  • Lufttüchtigkeitszeugnis (Certificate of Airworthiness, CofA) für jedes Luftfahrzeug
  • Airworthiness Review Certificate (ARC) für jedes Luftfahrzeug

mit einer Vertragsperson aus einem Drittland zusätzlich:

  • Begründung für den Antrag (oder Formulierung im Freitext) mit detaillierten Erläuterungen, warum das Anmieten von Drittlandgerät gerechtfertigt oder notwendig und sinnvoll ist
  • Nachweis über äquivalente Sicherheitsstandards des Drittlandbetreibers (Third Country Operator, TCO) hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und des Flugbetriebs
  • 5 abgelehnte Nichtverfügbarkeitsanfragen (non objection requests) bei in der Europäischen Union (EU) ansässigen Luftfahrtunternehmen als Nachweis, dass es weder möglich noch sinnvoll ist, in der EU registrierte Luftfahrzeuge anzumieten
  • TCO-Genehmigung des Lessors

bei der Anzeige und dem Abruf eines Luftfahrzeugs aus einem Rahmenvertrag (Kurzzeit-Wet-Lease-In):

  • Streckenplanung, auf der das gemietete Luftfahrzeug zum Einsatz kommen soll
  • Leasingzeitraum
  • Kennzeichen und Seriennummer des abgerufenen Luftfahrzeugs

bei der Anzeige eines Wet-Lease-Out:

  • Leasingzeitraum
  • Kennzeichen und Seriennummer des vermietenden Luftfahrzeugs, Optional: Kopie des Mietvertrages oder Beschreibung der Mietbedingungen einschließlich der finanziellen Vereinbarungen
  • Streckenplanung, auf denen das vermietete Luftfahrzeug zum Einsatz kommen soll

bei der Anzeige eines dringenden betrieblichen Bedarfs (AOG):

  • Kennzeichen beziehungsweise Seriennummer des ausgefallenen Luftfahrzeugs
  • Mitteilung des technischen Defekts des ausgefallenen Luftfahrtzeugs, optional: Kopie des TecLog
  • Einsatzzeitraum

Folgende Dokumente müssen Sie vorhalten und auf Nachfrage vorzeigen können. Sie können Sie optional zusätzlich hochladen:

  • Zulassungsurkunde (Certificate of Registration, CofR) für jedes Luftfahrzeug
  • Lufttüchtigkeitszeugnis (Certificate of Airworthiness, CofA) für jedes Luftfahrzeug
  • Airworthiness Review Certificate (ARC) für jedes Luftfahrzeug
  • Versicherungsnachweise in Bezug auf Fluggäste, Reisegepäck, Güter und Dritte sowie verspätete Beförderung für jedes Luftfahrzeug
  • Kopie vom Luftverkehrsbetreiberzeugnis des Lessors (Titelblatt und vollständige Betriebsvoraussetzungen)

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1


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