Wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen wollen.
- Sie stellen den Förderantrag mit allen Unterlagen bei der Staatskanzlei Schleswig-Holstein per Post oder E-Mail.
- Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei
- Förderrichtlinie Open Data
- Düsternbrooker Weg 104
- 24105 Kiel
-
- opendata@stk.landsh.de
- Betreff: Förderrichtlinie
- Die Staatskanzlei prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
- Liegt ein vollständiger Antrag von Ihnen vor, so entscheidet die Staatskanzlei über die Bewilligung der Förderung und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Wenn Sie den Antrag online einreichen wollen.
- Sie stellen den Förderantrag bei der Staatskanzlei Schleswig-Holstein mithilfe des Online-Dienstes.
- Die Staatskanzlei prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
Liegt ein vollständiger Antrag von Ihnen vor, so entscheidet die Staatskanzlei über die Bewilligung der Förderung und teilt Ihnen das Ergebnis mit.