- Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben oder mit der Post schicken. Manchmal können Sie den Antrag auch elektronisch senden. Die zuständige Stelle informiert Sie.
- Die zuständige Stelle bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
- Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Ihrem Bundesland gleichwertig? Für den Vergleich sind zum Beispiel Inhalt der Ausbildung und Dauer der Ausbildung wichtig. Die zuständige Stelle berücksichtigt auch Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
Für die Arbeit als Erzieherin oder Erzieher müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel Ihre persönliche Eignung, Ihre gesundheitliche Eignung und Ihre Deutschkenntnisse. Die zuständige Stelle prüft die weiteren Voraussetzungen oft nach der Feststellung der Gleichwertigkeit. Manchmal sind die weiteren Voraussetzungen auch erst bei der Einstellung wichtig. Vielleicht müssen Sie dafür weitere Dokumente abgeben. Die zuständige Stelle informiert Sie.
Ist Ihre Qualifikation gleichwertig und Sie erfüllen alle weiteren Voraussetzungen, erhalten Sie die staatliche Anerkennung. Sie dürfen die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher führen. Dann haben Sie beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt.
Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Dann wird Ihre Berufsqualifikation nicht anerkannt.
In den meisten Fällen können Sie dann eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
- Anpassungslehrgang: Sie arbeiten als Erzieherin oder Erzieher und machen eine Zusatzausbildung an einer Fachschule.
- Eignungsprüfung: In der Eignungsprüfung werden nur die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. Die Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung. Vielleicht sind auch schriftliche und mündliche Arbeiten notwendig.
Oft können Sie zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen.
Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die Anerkennung.