- Sie stellen einen schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie die entsprechenden Dokumente nachreichen.
- Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Ihrem Bundesland gleichwertig? Für den Vergleich sind zum Beispiel Inhalt der Ausbildung und Dauer der Ausbildung wichtig. Die zuständige Stelle berücksichtigt auch Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen. Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen teilt Ihnen die zuständige Stelle das Ergebnis mit. Mögliche Ergebnisse sind:
- Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig und Sie erfüllen alle Voraussetzungen. Sie bekommen die Anerkennung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge.
- Ihre ausländische Qualifikation ist nicht gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation. Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und der deutschen Berufsqualifikation. In den meisten Fällen können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.