Leistungsbeschreibung
Einen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland können Sie in Deutschland bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt Gleichwertigkeitsfeststellung.
Voraussetzung ist, dass Ihr Ausbildungsabschluss im Land Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt ist. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.
Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die IHK Ihren Ausbildungsabschluss mit einem bestimmten deutschen Ausbildungsabschluss. Der deutsche Ausbildungsabschluss muss zu Ihrem Ausbildungsabschluss passen. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung.
Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.
Der Bescheid macht Ihren ausländischen Ausbildungsabschluss für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber transparent und erhöht so Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Für Fachkräfte im Ausland außerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz ist ein Anerkennungsverfahren meistens Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
Es gibt rund 350 verschiedene Ausbildungsabschlüsse im Bereich der IHK in Deutschland. Eine Liste der Ausbildungsabschlüsse finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der IHK FOSA. Für den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung müssen Sie einen deutschen Ausbildungsabschluss identifizieren. Dieser deutsche Ausbildungsabschluss muss zu Ihrem Ausbildungsabschluss passen. Deswegen ist eine genaue Beratung wichtig, bevor Sie einen Antrag stellen.
Bei der örtlichen IHK erhalten Sie eine individuelle Erstberatung zu
- Antrag,
- Verfahren,
- Kosten,
- Dauer sowie
- Möglichkeiten zur finanziellen Förderung.
Informationen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen erhalten Sie auch bei
- Beratungsstellen des Netzwerks IQ ("Integration durch Qualifizierung"),
- der Arbeitsverwaltung, zum Beispiel die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit und
- andere kommunale Stellen.
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen IHK. Es gibt 79 IHKs in Deutschland. Für 76 IHK in Deutschland übernimmt die IHK FOSA in Nürnberg zentral die Gleichwertigkeitsfeststellung. Ausnahmen sind die IHK Hannover, die IHK Braunschweig und die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.
Bei Abschlüssen aus Österreich und Frankreich besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Gleichwertigkeitsfeststellung, da mit diesen Ländern besondere Abkommen bestehen. Hierzu müssen Sie sich an Ihre IHK vor Ort wenden.
Hinweis:
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber in Deutschland können Sie für Fachkräfte aus Drittstaaten ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Sie beantragen das Verfahren mit der Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Firmensitz in Deutschland. In diesem beschleunigten Fachkräfteverfahren wird unter anderem die Gleichwertigkeitsfeststellung bei der IHK beschleunigt. Es fallen zusätzliche Gebühren für das beschleunigte Fachkräfteverfahren an.