Sollten Sie Insider-Wissen oder Kenntnisse von illegalen Absprachen haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.
- Sie können über das Hinweisgebersystem auch anonyme Hinweise abgeben.
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An dem Verfahren vor der Kartellbehörde sind dann beteiligt
- wer die Einleitung eines Verfahrens beantragt hat;
- Kartelle, Unternehmen, Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen, gegen die sich das Verfahren richtet;
- Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Kartellbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.