Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.
Förderung online beantragen:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat oder persönliches ELSTER-Zertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten eine elektronische Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Bei Bedarf können Sie innerhalb des elektronischen Formulars einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Alternativ kann dies im Nachgang formlos per E-Mail an die KEK erfolgen.
- Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail-Bescheid mitgeteilt, ob Ihr Projekt gefördert wird.
- Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt.
- Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle relevanten Dokumente zum Nachweis einreichen (siehe Abschnitt "erforderliche Unterlagen"). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.
Förderung schriftlich beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der KEK und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
- Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einer oder einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
- Senden Sie den Antrag im PDF-Format per E-Mail an die KEK.
- Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an die KEK.
- Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Bei Bedarf können Sie innerhalb des Antragsformulars einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Alternativ kann dies im Nachgang formlos per E-Mail an die KEK erfolgen.
- Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail-Bescheid mitgeteilt, ob Ihr Projekt gefördert wird.
- Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt.
- Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle relevanten Dokumente zum Nachweis einreichen (siehe Abschnitt "erforderliche Unterlagen"). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.
Hinweis:
Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.