Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Beihilfe online beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
- eine Ablehnung.
Beihilfe per E-Mail oder Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
-
Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Die BLE sendet Ihnen
- einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
- eine Ablehnung.