Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen per Verordnung.
Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein-reichen.
Angebot online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antragführt Sie Schritt für Schritt durch die not-wendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den er-forderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Angebot per Fax oder Post einreichen:
- Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es ei-ne Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie die Formulare aus.
- Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unter-lagen per Fax oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
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Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
-
eine Ablehnung.