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Verwaltungsleistung suchen


Bildbenutzung beim Bundesarchiv beantragen


Wenn Sie audiovisuelles Archivgut des Bundesarchivs, also Fotografien, Luftbilder, Plakate, Karten, Pläne, Filmmaterial und Tonaufnahmen, zur deutschen Geschichte einsehen und nutzen wollen, müssen Sie einen Nutzungsantrag stellen.


Leistungsbeschreibung

Im Bundesarchiv (BArch) finden Sie Archivmaterial des Bundes zur deutschen Geschichte seit der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Sie können

  • schriftlich oder online einen Benutzungsantrag für Bilder und audiovisuelle Medien des Bundesarchivs stellen.
  • nach Genehmigung des Antrags können Sie historische Informationen suchen und für den genehmigten Zweck verwenden.

Zum Archivmaterialgehören:

  • Bilder
  • Fotografien
  • Plakate
  • Karten
  • Pläne
  • Filmmaterial
  • Tonaufzeichnungen

In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, für welchen Zweck Sie die Medien nutzen wollen. Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie möglichst detailliert darstellen, wozu Sie die Medien verwenden wollen.

Nur für den angegebenen Verwendungszweck wird Ihnen dann nach Prüfung das Nutzungsrecht erteilt. Für jeden neuen Verwendungszweck müssen Sie einen separaten Antrag stellen.

Nach Genehmigung können Sie die Medien vor Ort im Bundesarchiv einsehen. Wenn Sie die Medien weiterverwenden möchten, erstellt Ihnen das Bundesarchiv eine Kopie. Hierfür entstehen je nach Aufwand Kosten.

Bei der Nutzung des Bundesarchivs müssen die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes, der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung und der Gebührenverordnung der BKM beachtet werden. Es gelten zudem die aktuellen Gesetze zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht.


Verfahrensablauf

Die Nutzung von audiovisuellem Archivgut im Bundesarchiv können Sie vor Ort im Lesesaal, per Post, per E-Mail oder online beantragen.

Antrag per Post oder E-Mail:

  • Füllen Sie das Formular Benutzungsantrag aus. Geben Sie dabei Benutzungsthema sowie den Nutzungszweck so genau wie möglich an.
  • Wenn Sie bereits wissen, welche Medien Sie nutzen möchten, geben Sie diese im Antrag an.
  • Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage, in der Sie Ihr Anliegen möglichst genau beschreiben.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie Ihre ergänzenden Angaben per Post oder per E-Mail an das Bundesarchiv.
  • Das Bundesarchiv prüft, ob zu Ihrer Fragestellung audiovisuelles Archivgut im Bundesarchiv zu erwarten ist und unter welchen Bedingungen beziehungsweise Auflagen dieses benutzbar gemacht werden kann.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft über das Ergebnis der Prüfung, weiterführende Informationen und Hinweise zur Benutzung und zu möglichen Kosten.
  • Die Bedingungen, unter denen audiovisuelle Medien im Bundesarchiv genutzt werden können, entnehmen Sie den Bildbenutzungsbedingungen im Formular.
  • Sie erhalten einen separaten Gebührenbescheid.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de
  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die übrigen Verfahrensschritte entsprechen dem Verfahren per Post oder E-Mail.

Antrag im Lesesaal:

  • Sie können den Antrag auch direkt vor Ort im Bundesarchiv ausfüllen. Vorab sollte jedoch eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Unter Umständen kann die Benutzungsart aufgrund wichtiger Gründe nicht frei gewählt werden, weshalb eine Einsicht vor Ort notwendig wird. Sie können sich vertreten lassen. Die Person, die Sie vertritt, muss ebenfalls einen Benutzungsantrag ausfüllen und eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vertretungsvollmacht vorlegen.

Voraussetzungen

Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Jede Person hat das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Benutzungsantrag für audiovisuelle Medien
  • gegebenenfalls ergänzend eine formlose schriftliche Anfrage, in der das Anliegen möglichst genau beschrieben wird, zum Beispiel:
    • Angaben zum Material
    • Zweck der Nutzung
    • geplante Verwendung
    • geplante Veröffentlichungsformate
  • vor Ort im Bundesarchiv:
    • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei sind:

  • einfache Auskünfte
  • die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut im Lesesaal ohne besonderen Aufwand
  • Bereitstellung von Filmen oder Tönen im Bundesarchiv, sofern digitale Repräsentationen vorhanden sind
  • Bereitstellung von Benutzungskopien, die keinen besonderen Aufwand erzeugen, wie Kopien auf VHS und DVD, Umatic, Beta SP und anderen Bandformaten

Gebühren werden erhoben für:

  • die Bearbeitung von Anfragen
  • besondere Aufwände, die bei der Bereitstellung von audiovisuellen Medien entstehen
  • die Nutzung in Form von Veröffentlichung von AV-Material inklusive Ausschnitte

Die Nutzungsgebühren sind abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Sie richten sich zum Beispiel nach der Nutzungsgebühr je Bild beziehungsweise Film oder Sekunde eines Filmausschnitts, Auflagenhöhe, Anzahl der Exemplare, Reichweite, Nutzungsdauer beziehungsweise dem beantragten Nutzungszweck.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach Erhalt des AV-Materials sollte es sofort auf Mängel überprüft werden. Beanstandungen müssen spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Materials dem Bundesarchiv mitgeteilt werden.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Hinweis: Derzeit ist beim Bundesarchiv die Einlegung eines Widerspruchs in elektronischer Form ausschließlich als elektronisches Dokument mit der Versandart DE-Mail möglich.
Urheber

Bundesarchiv (BArch)


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