Sie können die Nutzung von Archivgut des Bundes vor Ort im Lesesaal, per Post, per E-Mail oder online beantragen.
Antrag im Lesesaal:
- Sie können den Antrag auch direkt vor Ort im Bundesarchiv ausfüllen. Vorab sollte jedoch eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Antrag per Post oder E-Mail:
- Füllen Sie den Benutzungsantrag aus. Geben Sie Benutzungsthema und Zweck so genau wie möglich an.
- Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage, in der Sie Ihr Anliegen möglichst genau beschreiben, so dass Mitarbeitende des Bundesarchivs (BArch) Ihnen zielgerichtete Empfehlungen für Ihre Recherchen geben können.
- Für personenbezogene Recherchen werden Namen, Geburtsdaten und weitere Angaben benötigt, die die Identifizierung oder Ermittlung von Archivgut ermöglichen.
- In der Regel recherchieren Sie selbst nach Archivgut über die Rechercheanwendung invenio. Bei Bedarf können Sie zusätzlich eine Recherche durch das Bundesarchiv beauftragen. Dazu sind zusätzliche Formulare nötig, beispielsweise "Auftrag für eine Recherche zu Unterlagen über Militärangehörige".
- Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Benutzungsantrag sowie Ihre ergänzenden Angaben für die Recherchen senden Sie an das Bundesarchiv.
- Wenn Sie im Auftrag einer anderen Person recherchieren, muss auch ein unterschriebener Antrag dieser Person eingereicht werden.
- Das Bundesarchiv prüft, ob für Ihr Benutzungsthema und Ihren Zweck Archivgut im Bundesarchiv vorhanden ist und unter welchen Bedingungen beziehungsweise Auflagen dieses zugänglich gemacht werden kann.
- Sie erhalten eine schriftliche Auskunft über das Ergebnis der Prüfung, weiterführende Informationen und Hinweise zur Benutzung und zu möglichen Kosten. Gegebenenfalls werden Sie um weitere Informationen gebeten.
- Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage einen Gebührenbescheid.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die übrigen Verfahrensschritte entsprechen dem Verfahren per Post oder E-Mail.
Unter Umständen kann die Benutzungsart aufgrund wichtiger Gründe nicht frei gewählt werden, weshalb eine Einsicht vor Ort notwendig wird. Sie können sich vertreten lassen. Die Person, die Sie vertritt, muss ebenfalls einen Benutzungsantrag ausfüllen und eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vertretungsvollmacht vorlegen.