Um für die Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Abschluss eines Hochschulstudiums, entweder
- wirtschaftswissenschaftlich,
- rechtswissenschaftlich oder
- mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, also mehr als 20 Prozent wirtschaftswissenschaftlicher Fächer vom gesamten Studieninhalt;
- praktische Berufserfahrungen, abhängig von der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs:
- bei einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren: 2 Jahre berufliche Tätigkeit
- bei einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren: 3 Jahre berufliche Tätigkeit
Haben Sie 2 verschiedene relevante Studiengänge erfolgreich abgeschlossen, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet. Dies gilt zum Beispiel im Falle eines Bachelor- mit anschließenden Masterabschluss. Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, wenn sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen.
Auch ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können Sie zur Prüfung zugelassen werden. Folgende Bedingungen müssen Sie dafür erfüllen:
- bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung sowie 8 Jahre praktische Arbeitserfahrung oder
- bestandene Prüfung zur Bilanzbuchhalterin oder zum Bilanzbuchhalter sowie 6 Jahre praktische Arbeitserfahrung oder
- bestandene Prüfung zur Steuerfachwirtin oder zum Steuerfachwirt sowie 6 Jahre praktische Arbeitserfahrung oder
- Anstellung in der Finanzverwaltung als Beamtin oder Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter sowie 6 Jahre praktische Arbeitserfahrung als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung
Die zuständige Steuerberaterkammer akzeptiert Ihre praktische Arbeitserfahrung, wenn diese folgende Bedingungen erfüllt:
- Umfang von mindestens 16 Wochenstunden
- Praxiserfahrung erfolgte auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern