Alle Genehmigungen und Änderungen können Sie online, per E-Mail, Post oder Fax beantragen. Meldungen können Sie ebenfalls auf diesen Wegen einreichen.
Genehmigungen oder Änderungen online beantragen oder Meldungen online einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Genehmigungen oder Änderungen per E-Mail beantragen oder Meldungen einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Genehmigungen oder Änderungen per Post oder per Fax beantragen oder Meldungen einreichen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
-
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid,
- eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
- bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
- Sie bezahlen die Gebühren.