Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
- Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf online über die Internetseite der FFA.
- Wenn Sie Ihren Antrag vollständig in die Datenbank hochgeladen haben, generiert sich ein Antragsformular.
- Drucken Sie dieses aus.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bei der FFA einzureichen.
- Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
- Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird Ihr Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
- Wenn die Kommission Ihrem Antrag zustimmt, erhalten Sie per Post einen Bewilligungsbescheid.
- Die Auszahlung der Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt.
- Die erste Rate in Höhe von 75 Prozent wird nach Prüfung der geschlossenen Finanzierung ausgezahlt. Ebenfalls nach Bestätigung der Eigenmittel durch eine Bank oder einen/einer Steuerberater/in beziehungsweise Wirtschaftsprüfer/in.
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Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.